Was ist zu tun wenn.....?
Sollte der Trauerfall in der Wohnung eingetreten sein, muss eine ärztliche Leichenschau erfolgen. Diese kann durch den Hausarzt oder den ärztlichen Notfalldienst erfolgen.
In Berlin erreichen Sie den Notfalldienst unter Tel. 31 00 31
Erst nach dieser Begutachtung durch den Arzt darf eine verstorbene Person durch ein Bestattungsinstitut überführt werden.
Wenn der Sterbefall in einem Krankenhaus oder Pflegeheim eingetreten ist, erfolgt meistens die ärztiche Leichenschau durch den behandenden Arzt.
Der oder die verstorbene Person kann meistens in einer dort vorhandenen Pathologie verbleiben.
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Wann und wo Sie uns erreichen !
In unserem Bestattungsinstitut in Berlin Mitte Tiergarten,
Potsdamer Str. 73 erreichen Sie uns persönlich
Montag - Donnerstag
in der Zeit von 10:00-17:00 Uhr
Freitags
von 10:00-16:00 Uhr
oder
telefonisch unter 2612122
Tag und Nacht
und nach Vereinbahrung
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Unser Bestattungsinstitut in Berlin Spandau,Wilhelmstadt
Pichelsdorfer Str. 93
erreichen Sie unter
Tel.36758776
Tag und Nacht
oder nach Vereinbahrung
Unsere Öffnungszeiten in Spandau
Montag - Donnerstag
von 10:00 Uhr - 17:00 Uhr
Freitags
von 10:00 Uhr - 16:00 Uhr
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Was muss alles erledigt werden ?
Im Trauerfall werden viele Angelegenheiten mit Behörden und Versicherungen durch das Bestattungsinstitut erledigt.
Wir übernehmen für Sie sämliche Dienstleistungen mit den zuständigen Ämtern, wie z.B. Abmeldungen beim Ordnungsamt,
Besorgung von Sterbeurkunden beim Standesamt sowie anderer Abmeldungen wie Krankenkasse, Rente etc.
Bei der Einreichung eventueller Versicherungen und deren Verrechnung stehen wir Ihnen selbstverständlich auch beratend zur Seite.
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Was benötigt der Bestatter an Unterlagen ?
Für die Besorgung von Bestattungspapieren und Sterbeurkunden benötigen wir von der verstorbenen Person folgende Unterlagen:
- bei ledigen Personen die Geburtsurkunde
- bei verheirateten Personen die Heiratsurkunde
(Eheschließung vor 1958)
- bei verheirateten Personen einen Familienbuchauszug
(Eheschließung nach 1958)
- bei geschiedenen Personen das Scheidungsurteil
(mit Rechtskraft)
- bei verwitweten Personen die Sterbeurkunde des Ehegatten
Für die Einreichung und Verrechnung von Versicherungen benötigen wir die Originalversicherungsscheine des Verstorbenen.
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Auch das sollten Sie wissen !!!
Wie Ihnen sicherlich aus mehreren TV Sendungen bekannt ist, gibt es in letzter Zeit einige Billigbestatter oder Sargdiscount, die verstorbene Personen aus Kostengründen über mehrere hundert Kilometer in das angrenzende Ausland zur Einäscherung bzw. zum Beisetzen einer Urne verbringen.
Wir werden weiterhin Einäscherungen von Verstorbenen in Berlin oder im direkten Umland vornehmen.
Bei uns haben Sie als Angehöriger auch weiterhin die Möglichkeit den Friedhof oder das Krematorium selbst zu bestimmen und auszuwählen und nicht das Bestattungsinstitut.
Sie erhalten bei uns zukünftig auch immer noch "richtige" Särge für eine Bestattung und keine Särge aus Rohholz oder sogar Pappe.
Warum,
so finden wir,
soll es im Tod anders sein als im Leben.
Wir wohnen zu Lebzeiten schließlich auch nicht in Möbeln aus Rohholz und tragen Kleidung aus Papier.
Wir als altes traditionelles Familienunternehmen haben uns entschlossen, diese Bestattungsweise einiger Mitbewerber nicht unseren Hinterbliebenen zuzumuten, damit auch in unserem Land eine gewisse Bestattungs-und Friedhofskultur erhalten bleibt.
Bei uns können Sie sicher sein.
Wir bestatten noch mit Würde einen Verstorbenen und werden Ihn nicht nur "entsorgen".
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